Schenke Inspiration statt Dinge –

unsere Schreibkurse als Gutschein.

Das perfekte Geschenk für alle, die schon immer schreiben wollten. Persönlich, kreativ, flexibel – und sofort verfügbar.

Was schenkt man jemandem, der schon alles hat?
Noch ein Buch? Noch einen Gutschein fürs Restaurant?

Wie wäre es, wenn du stattdessen Zeit für Kreativität, Inspiration und Selbstverwirklichung schenkst?

So einfach geht’s:

Kurs aussuchen

Wähle einen unserer Kurse, der zur beschenkten Person passt – z. B. für Einsteiger, Fortgeschrittene oder mit Roman-Idee.

Gutschein erhalten

Du erhältst sofort nach dem Kauf einen Gutschein als PDF mit dem Code und Anweisungen. Ideal, wenn’s kurzfristig sein soll.

Verschenken & Einlösen

Die beschenkte Person meldet sich mit dem Code an, startet den Kurs, wann sie möchte – ganz flexibel.

Unsere Kurse

Was braucht’s – und wie läuft es ab?

  • Nach dem Kauf: Gutschein-PDF kommt per E-Mail
  • Beschenkte Person löst Code ein und erhält Zugriff
  • Kurse laufen digital – Inhalte via Mail und Lernplattform
  • Flexible Zeiteinteilung: die Teilnehmenden bestimmen, wann und wieviel Zeit sie investieren wollen

Technische Voraussetzungen

  • Internetverbindung
  • eigene E-Mail-Adresse
  • PC, Laptop, Tablet oder Handy

Wer wir sind?

Sonja

  • Germanistin und Schriftstellerin
  • langjährige Erfahrung als Dozentin für kreatives Schreiben (u. a. für Bildungsurlaub an der VHS-Frankfurt etc.)
  • Poesie- und Bibliotherapeutin

Das Team für Deine Kreativität

2017 haben wir (Sonja & André) den Schreibzirkel ins Leben gerufen. Unsere Mission: So vielen Menschen wie möglich zu helfen, das weiße Blatt mit ihren Ideen zu füllen. Dafür haben wir Schreibwerkstätten, Workshops und Wochenend-Kurse offline und online  durchgeführt. 

Jetzt gibt es unser Wissen und unsere Erfahrung als digitale Schreibkurse für Dich daheim. 

André

  • Master of Biographical and Creative Writing (MA)
  • Hauptverantwortlicher für den Schreibzirkel Frankfurt 
  • Dipl.-Heilpädagoge (FH), New Work Coach (IHK)

Hinweis:

Aufgrund des aktuellen BGH-Urteils zum Fernunterrichtsschutzgesetz vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) ist es uns leider nur möglich, Rückfragen zu technischen und abrechnungsbezogenen Themen zu beantworten. Inhaltliche Fragen können wir leider nicht beantworten.